Bereits seit Gründung unseres Unternehmens überprüft und bewertet uns das Amt für Arbeitsschutz - die zuständige Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg - auf dem Sektor Arbeits- und Gesundheitsschutz. Im Zuge dieser Kontrollen wird fortlaufend ein umfangreicher Fragenkatalog abgearbeitet, parallel dazu finden Begehungen in den Objekten statt. Bislang in der Gruppe 2 der zu prüfenden Unternehmen notiert, hatten wir die Prüfungskommission regelmäßig alle 2-3 Jahre bei uns zu Gast. Nach Abschluss der Analyse 2010 erfolgte aufgrund Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Anforderungen die Einstufung unseres Unternehmens in die Gruppe 1. Durch Initialisierung zusätzlicher Maßnahmen, die den Menschen und seine Gesundheit hier im Unternehmen ganz klar in den Mittelpunkt stellen, erhielten wir in diesem Jahr erstmalig die Anerkennung zum ‚Betrieb mit einem vorbildlichen Arbeitsschutzsystem’. Für uns als Unternehmen bedeutet das die bestmögliche Bewertung. Daraus resultierend werden wir dann künftig nur noch alle 5-6 Jahre vom Amt für Arbeitsschutz überprüft. Die Ernennung zum ‚Betrieb mit vorbildlichem Arbeitsschutzsystem’ durch das Amt für Arbeitsschutz erfolgte erstmals 1999. Jährlich erhalten im Schnitt 10-20 Hamburger Firmen diese außerordentliche Anerkennung, was etwa 7% der in Gruppe 1 eingestuften Betriebe bedeutet.
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