Netzwerken mit dem NAV −
Norddeutscher Asbest- und Gefahrstoffsanierungsverband

 

Wir bei TEREG entwickeln unsere Fachkompetenz kontinuierlich weiter. Deshalb gehören Netzwerken und Erfahrungsaustausch in Branchenverbänden genauso zu unserem Tagesgeschäft wie die eigentliche Performance bei unseren Auftraggebern. 

Eine der vielen handwerksbezogenen Institutionen, mit denen wir im Austausch stehen, ist der NAV− Norddeutscher Asbest- und Gefahrstoffsanierungsverband e.V. mit Sitz in Hamburg-Jenfeld.

Torsten Mußdorf – seit 1992 Geschäftsführer des NAV −  stand uns Rede und Antwort zur Arbeit seines Fachverbandes.

Mehr Infos zum NAV: www.nav-ev.de

NAV Norddeutscher Asbest- und Gefahrstoffsanierungsverband e.V.

 

Wir schulen Mitarbeitende der gesamten Schadstoffbranche.

 

Torsten Mußdorf | Geschäftsführer des NAV

 

Herr Mußdorf, seit wann gibt es den NAV  und warum NAV, also Norddeutscher Asbest- und Gefahrstoffsanierungsverband?

Der NAV wurde im Jahr 1990 gegründet.  Man muss dazu sagen: Zur damaligen Zeit existierte in Köln bereits ein ähnlicher Verband. Die Anfrage von Hamburger Unternehmen, dort als Mitglied aufgenommen zu werden, scheiterte. Vielleicht wussten die Rheinländer mit den hanseatischen Kaufleuten nichts anzufangen. Also entschied man sich in Hamburg zur Gründung eines eigenständigen Branchenverbandes, der bis heute über seinen Namen signalisiert: Wir sind der Asbest- und Gefahrstoffsanierungsverband für den Norden Deutschlands. Dazu zählen Mitglieder aus den norddeutschen Bundesländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Allerdings ist das bei uns nicht in Stein gemeißelt, aus welchem Bundesland ein zukünftiges Mitglied kommt. Wir nehmen auch Unternehmen aus ,südlicheren Gefilden‘ auf, vor allen Dingen, wenn größere Industriebetriebe bei uns im Norden Niederlassungen haben.

Wie viele Mitglieder hat der NAV  und wie setzt sich die Klientel zusammen?

Aktuell zählen wir 50 Mitglieder, die wir in vier Kategorien unterteilen: Ordentliche Mitglieder wie Sanierungsunternehmen. Hierzu gehört beispielsweise die TEREG. Dann gibt es außerordentliche Mitglieder wie die Zulieferindustrie. Weiter haben wir Betreuungsmitglieder: Hier ordnen wir Containerdienste, Deponien, Baufirmen und Ingenieurbüros ein. Und last but not least die Förder- und Sympathiemitglieder wie beispielsweise Juristen, Banken und Versicherungen. Detaillierte Infos zur Mitgliedschaft findet man bei uns im Netz unter www.nav-ev.de

Was ist aus Ihrer Sicht wichtig in der Verbandsarbeit zum Thema Schadstoffsanierung?

Wir vertreten die Interessen der Branche. Dazu gehören Zulieferer technischer Geräte, Sanierungsunternehmen, Containerdienste etc. Von unseren Mitgliedern erwarten wir, dass sie sich mit ihrer Expertise auf dem Gebiet der Schadstoffsanierung fachlich einbringen. Hier geht es um gegenseitige Wissenserweiterung. Wir sind kein Kino, bei dem man die Eintrittskarte löst und sich dann unterhalten lässt.

Welches Spektrum bedient der NAV?

Wir beschäftigen uns mit jeder Art von Gefahrstoffen, also sämtliche Stoffe, die in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zusammengefasst sind. Asbest ist da sicherlich aufgrund seiner negativen Bekanntheit an erster Stelle zu nennen. In diese Rubrik fallen aber auch Holzschutzmittel, Weichmacher, Parkettkleber (PAK-haltig = polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) oder Mineralwolle.

Unsere Hauptleistung liegt auf dem Sektor der Schulung: Mitarbeitende der gesamten Schadstoffbranche werden von uns geschult.

So durften wir im Laufe unserer Verbandsarbeit rund 4.000 Unternehmen fortbilden, das bedeutet an die 12.000 Beschäftigte. Unter ihnen waren nicht nur Kunden aus Deutschland, sondern es kamen auch Anfragen aus Dänemark, Österreich, der Schweiz, Polen und Rumänien. 

Schulungen fanden teilweise auch in Muttersprachen statt – wie beispielsweise in Türkisch oder Persisch – bislang allerdings ohne Prüfung.

 

Unser Asbest-Sachkundelehrgang (großer Sachkundenachweis) ist staatlich anerkannt und bundesweit gültig.  Bei diesem mehrtägigen Lehrgang behandeln wir beispielsweise Themen wie  Mineralogie und Eigenschaften von Asbest. Wir schauen auf gesetzliche Vorschriften und Regelungen sowie die dahinterliegende Systematik des Rechtssystems.

Wir besprechen Entsorgung, Transport und Ablagerung, beleuchten arbeitsschutzrechtliche Regelungen und informieren natürlich auch über Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten. Zudem erläutern wir die Anforderungen für das Einrichten der Baustelle.

Das ist nur ein Teil der Themen, die wir in diesem fünftägigen Lehrgang bearbeiten.

Auszug aus dem Schulungsprogramm des NAV 

  • Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen
  • Gerätekunde (Differenzdruck-Messgeräte, Unterdruckhaltegeräte, Hochleistungs-Vakuum-Sauggeräte)
  • Asbest-Sachkundelehrgänge
  • Fachkundige Asbestprobennahme 
  • Rhetorik-Seminare für den Praktiker auf der Baustelle 

 

Nach Abschluss des Lehrgangs kommt ein bestellter Prüfer vom Amt für Arbeitsschutz zu uns ins Haus, um den Sachkundenachweis zur Asbestsanierung abzunehmen.

Wir verzeichnen zunehmend Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die keine deutschen Muttersprachler sind. Die Prüflinge, die deutsch gut sprechen und  verstehen, stoßen häufig an ihre Grenzen, wenn es darum geht, schriftliche – in Deutsch verfasste – Textaufgaben zu lösen. Zum Zwecke einer besseren Integration wäre es unserer Ansicht nach zielführend, den Prüfungsprozess anzupassen, vielleicht in diesem Fall aus der schriftlichen Prüfung einfach eine mündliche zu machen.  Das erfordert natürlich einen zeitlichen Mehraufwand, wäre aber ein guter Schritt für die schnellere Integration. Mit dem Amt für Arbeitsschutz stehen wir diesbezüglich im Dialog.

Viele Firmen suchen händeringend Personal und wir denken, die Betriebe wären mit Sicherheit bereit, den etwas größeren Aufwand für einen entsprechenden Lehrgang zu unterstützen, wenn die Prüfungsmodalitäten sich stärker an den zu schulenden Mitarbeitenden orientieren würden.

Baustoffbedingte Gebäudeschadstoffe

  • Asbest
  • KMF (Künstliche Mineralfasern)
  • PCB (Polychlorierte Biphenyle)
  • PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)
  • Holzschutzmittelwirkstoffe wie PCP (Pentachlorpehenol), Lindan (Gamma-Hexarchlorcyclohexan), DDT (Dichlordiphenyltrichlorethan)

 

Wie beurteilen Sie die Zusammenarbeit in Ihrem Netzwerk, was könnte optimiert werden?

Die Zusammenarbeit unter den Verbandsmitgliedern funktioniert aus unserer Sicht schon recht gut.

Optimierungsbedarf sehen wir an anderer Stelle: Unsere Mitgliedsfirmen müssen ihre geplanten Baustellen bei der Behörde anzeigen. Das wird stichpunktartig überprüft. Nur selten  werden bei den Mitgliedsfirmen des NAV Nachforderungen gestellt.

Allerdings gibt es – wie in jeder Branche – schwarze Schafe: Manche Firmen zeigen ihre Baustellen sowie die Arbeiten nicht an und gefährden durch unsachgemäßes Arbeiten Dritte. Diese Betriebe entgehen dadurch häufig einer Kontrolle.  Die ‚guten Firmen‘ – da zähle ich TEREG dazu  – bemühen sich nach Kräften, das Bauvorhaben rechtskonform abzuwickeln. Firmen, die sich nicht rechtskonform verhalten, können billiger anbieten, weil sie möglicherweise Punkte vernachlässigen, wie die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes oder weil sie die Abgaben an Sozialkassen und Berufsgenossenschaft nicht leisten. Sie bekommen möglicherweise den Auftrag, werden aber der gesamten sensiblen Thematik fachlich nicht gerecht. Es sollte daher im Interesse aller beteiligten Parteien sein, Firmen zu reduzieren, die ohne qualifiziertes Personal und ohne Einhaltung vorgeschriebener Regularien die eigenen Mitarbeiter, Nutzer von Räumlichkeiten, Unbeteiligte und die Umwelt schädigen.

Erhalten Sie Zahlen/Statistiken zu abgewickelten Sanierungen durch verantwortliche Behörden oder autorisierte Sanierungsfirmen?

Nein, wir verfolgen nicht die Zahl der abgewickelten Baustellen und auch nicht die dafür entrichteten Zahlungen. Was wir aber wissen, ist, dass die Zahl der angemeldeten Baustellen in den letzten Jahren zugenommen hat. Vielleicht ist das ein kleiner Hinweis darauf, dass einige schwarze Schafe vom Markt verschwunden sind oder sich nicht mehr trauen, ohne Anzeige bei der zuständigen Behörde zu arbeiten.

Schadstoffbeseitigung in einer Immobilie: Wer trägt hier die Verantwortung?

Verantwortlich ist der Eigentümer oder Verfügungsberechtigte. Er muss dafür sorgen, dass von seinem Gebäude/seiner Liegenschaft keine Gefährdung ausgeht. Sollte er das selbst nicht beurteilen können, muss er sich entsprechenden fachkundigen Rat einholen.

Das betrifft im Übrigen alle Bereiche einer Immobilie wie Bausubstanz, Strom, Statik etc.

Anlassbezogen ist der Eigentümer also gehalten, die Gefährdung zu ermitteln bzw. ermitteln zu lassen. Infolgedessen muss der Eigentümer einen Sanierungsfachbetrieb beauftragen, der die Sanierung gemäß Leistungsverzeichnis sowie nach dem neuesten Stand der Technik ausführt. Hier tritt der Ausführende in Erscheinung und um bei Ihrem Unternehmen zu bleiben: die TEREG Gebäudedienste GmbH. Sie muss die bauseits zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen. Natürlich kann man nicht immer alle Belastungen im Vorfeld analysieren; manches ergibt sich auch erst im Zuge der Sanierung. Dann werden weitere Materialproben gemacht und die nächsten  Schritte der Sanierung festgelegt.

Welche Punkte sind aus Ihrer Sicht wichtig für eine saubere, rechtskonforme Abwicklung einer Schadstoffsanierung?

Wichtig ist vor allem die Einhaltung gesetzlicher Auflagen.

Wenn nach der TRGS 519 gearbeitet wird, macht man im Prinzip nichts falsch, wobei auch Regelwerke nicht alle Spezifikationen eines Gebäudes beschreiben können.

Nehmen Sie zum Beispiel die Sanierung in einem Tunnel. Hier herrschen ganz andere Anforderungen vor als in einer Wohnung, allein schon, wenn es um die Luftführung/Abluft geht. Derartige Abweichungen – bei wenigstens gleicher Sicherheit des gewählten Sanierungsverfahrens – müssen in Absprache mit der zuständigen Behörde – in Hamburg dem Amt für Arbeitsschutz – rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme geklärt werden.

Was denken Sie:  Ist Bauen und Sanieren heutzutage ökologischer und nachhaltiger?


Meine Befürchtung geht dahin, dass wir auch heutzutage Stoffe einbauen, die wir vielleicht in einigen Jahrzehnten als nicht mehr so günstig erachten. Mir fällt da die Gebäudedämmung aus Styropor ein, welche in Verruf geraten ist, weil Flammschutzmittel (Brandhemmer) verwendet wurden, die gesundheitlich und ökologisch bedenklich sein können. Weiter gibt es Technologien, zum Beispiel den Einsatz von Nanospray,  die mit einem Lotuseffekt Schimmelbildung verhindern sollen. Auch diese kleinen Sprühpartikel können gesundheitsgefährdend sein. Nicht zu vergessen die Plastifizierung am Bau: der Einsatz von Kunststofffenstern. Diese riegeln den Raum mehr oder weniger hermetisch ab und begünstigen die Schimmelbildung. Holzfenster waren für ein gesundes Raumklima deutlich zuträglicher.

Häufig ist es so , dass wir erst rückblickend eine Vorgehensweise als besser oder schlechter einschätzen können.  

Herr Mußdorf, vielen Dank für das Gespräch.   

Elke Herm, TEREG Gebäudedienste GmbH

Bei Fragen rund um das Thema Schadstoffsanierung stehen Ihnen unsere Experten aus den Bereichen Gebäudesanierung gern zur Verfügung. 

 

 

 

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